Angebote für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
(Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 gibt es einen Betrag von 125€ pro Monat)
Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen sowie Ihnen als Pflegebedürftiger bei der Gestaltung ihres Alltags.
Folgende Leistungen können Sie allgemein in Anspruch nehmen:
Für den häuslichen Verbleib bedeutet dies als Übernahme unsererseits:
Die Entlastungsleistung kann auch mit der Verhinderungspflege (1.612€/Jahr) kombiniert oder ersetzt werden. Wir können Ihnen individuelle Leistungs- und Servicepakete anbieten.
Sprechen Sie uns an!
Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen sowie Ihnen als Pflegebedürftiger bei der Gestaltung ihres Alltags.
Folgende Leistungen können Sie allgemein in Anspruch nehmen:
Für den häuslichen Verbleib bedeutet dies als Übernahme unsererseits:
Die Entlastungsleistung kann auch mit der Verhinderungspflege (1.612,00Euro/Jahr) kombiniert oder ersetzt werden. Wir können Ihnen individuelle Leistungs- und Servicepakete anbieten.
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