Kostenlos nach § 37.3 SGB XI
Kostenloser Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI
Ihr Pflegegeld, sicher.
Mit dem kostenfreien Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI sichern wir Ihr Pflegegeld, sodass Sie die Fristen Ihrer Krankenkasse nicht überschreiten.
Was können wir für Sie tun?
Wir übernehmen die Organisation für Sie, da wir Ihre Termine für die Beratungsbesuche aktiv mit Ihnen abstimmen, sodass Sie sich um nichts sorgen müssen. Liegt bereits eine Erinnerung Ihrer Krankenkasse vor, können wir Ihren Beratungsbesuch schnell durchführen, damit keine Kürzung Ihres Pflegegeldes erfolgt. Melden Sie sich gerne telefonisch und weisen Sie auf das Schreiben der Krankenkasse hin.
Wir helfen Ihnen bei:
- der Einschätzung des Pflegegrades, ob dieser neu begutachtet werden muss oder gerechtfertigt ist
- praktischen Alltagssituationen
- der Begutachtung der Wohnungsstruktur und geben Hilfestellungen bezüglich Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Treppenlift oder Badumbau
- der Beratung für Entlastungsleistungen, wie Haushaltshilfe und Soziale Betreuung
Unser Bestreben ist es, die Qualität der häuslichen Pflege festzustellen, zu begutachten und zu sichern — um damit pflegebedürftige Menschen und die Pflegenden zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
rund um den Beratungseinsatz
Wie oft ist das Beratungsgespräch notwendig?
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
Warum sollte man ein Beratungsbesuch vereinbaren?
Wer führt die Kontrollbesuche durch?
Was qualifiziert Merisa, diese Beratungsgespräche durchzuführen?
Was kostet der Beratungseinsatz?
Wie kann ich Euch am besten für ein Gespräch erreichen?
Diese Vorteile bietet ein Beratungsgespräch
Ein verlässlicher Partner
In einer dringlichen Anfrage können wir zügig reagieren und schnell bei Ihnen vor Ort eintreffen, um das Beratungsgespräch nach § 37.3. durchzuführen. Sollte Ihnen bereits ein Erinnerungsschreiben Ihrer Krankenkasse vorliegen, ist Eile geboten. Rufen Sie uns an und wir finden eine kurzfristige Lösung. So entgehen Sie mit uns einer Kürzung Ihres Pflegegeldes.
Freundliche Atmosphäre
Eine freundliche Atmosphäre bei der Pflegeberatung nach § 37.3. ist uns besonders wichtig. Wir beraten Sie professionell und suchen für Sie den bestmöglichen Ansatz, um das Pflegegeld zu sichern und eventuell einen höheren Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) anzustreben.
Einhaltung der Fristen
Das Management der Fristen hat für uns eine besonders hohe Priorität. Wir rufen Sie aktiv und frühzeitig für den neuen Termin an und stimmen Tag und Uhrzeit gemeinsam ab. Unsere ausgebildete Expertin sucht Sie sodann ambulant auf und führt den Beratungseinsatz nach § 37.3. in Ihrem Sinne durch.
Umbaumöglichkeiten für ein sicheres und gerechtes Zuhause
Nicht nur die Sicherheit Ihrer Pflegesituation steht im Vordergrund des Beratungsbesuches. Ebenfalls die Themen der Umbaumöglichkeiten (z.B. Ihres Badezimmers) und der notwendigen Pflegehilfsmittel in Ihrer wohnlichen Umgebung können erörtert werden. Vielleicht benötigen Sie einen Duschstuhl oder ein Pflegebett? All dies deckt unsere hochwertige Beratung ab. Wir unterstützen Sie gerne im kostenlosen Beratungseinsatz nach § 37.3. SGB XI.
kostenloses Gespräch anfragen →
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Treten Sie mit uns in Kontakt
Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Ob per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular — wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.
Vertrauen, das pflegt!